Alle Gefühle gehören zum Leben dazu. Manchmal sind Gefühle so stark, dass es einem damit ziemlich schlecht geht. Manchmal braucht man jemanden, mit dem man zusammen überlegen kann, woher diese starken Gefühle kommen und was man machen kann, damit es einem besser geht. Um die Arbeit und die Therapeutinnen der Praxis kennenzulernen, könnt ihr mit euren Eltern in der Praxis einen Termin vereinbaren. Die Räume könnt ihr übrigens schon auf dieser Homepage sehen.
Schließen„Jugendlich-sein“ ist nicht immer einfach. Mitunter ist es ziemlich anstrengend. Manchmal kommt es dazu, dass es einem so schlecht geht, dass man gerne Unterstützung hätte. In der Praxis werden Kennenlerngespräche, diagnostische Termine und Psychotherapie für Jugendliche angeboten. Die Termine sind natürlich freiwillig und jede Therapeutin hat Schweigepflicht (Ausnahme sind Akutsituationen). Wenn ihr Kontakt zu uns aufnehmen wollt, könnt ihr anrufen, hier auf der Homepage eine Nachricht hinterlassen oder eine Email schreiben. Wir melden uns dann innerhalb weniger Tage bei euch zurück.
SchließenEs gibt Phasen im Leben, die belastend und mental herausfordernd sein können. Vertraute Bewältigungsstrategien helfen manchmal nicht mehr weiter. Überforderung, Erschöpfung und Hilflosigkeit sowie eine Verschlechterung auf Symptomebene können die Folge sein. In solchen Situationen kann eine psychotherapeutische Unterstützung hilfreich sein. Gemeinsam mit Ihnen möchte ich zunächst prüfen, ob eine Psychotherapie indiziert ist. Dabei ist die standardisierte Diagnostik ebenso wichtig wie ein individuell auf das persönliche Belastungserleben zugeschnittene Erklärungsmodell. Eine sich anschließende Psychotherapie soll Sie dabei unterstützen, Ihr Belastungserleben in seiner Gesamtheit zu verstehen, Lösungswege zu entwickeln und diese in Ihrem Lebensalltag und in der Gestaltung Ihrer sozialen Beziehungen umzusetzen.
SchließenIm Rahmen von Partnerschaftsproblemen, akuten Paarkonflikten oder bei bereits länger bestehenden Beziehungskrisen sowie Trennungsabsichten kann eine Paartherapie oder eine Paarberatung/ ein Coaching hilfreich sein. Dynamiken in der Partnerschaft zu verstehen, eine dyadische Kommunikation zu stärken und neue Wege gemeinsam zu probieren, können sehr herausfordernd, jedoch auch immer eine Chance sein, den Teufelskreis aus Vorwürfen, Verletzungen und Enttäuschungen zu durchbrechen.
SchließenSupervision ist ein wesentlicher Bestandteil in der Ausbildung zu Heilberufen. Jede Therapeutin in der Praxisgemeinschaft bietet Gruppen- und Einzelsupervisionen an. Neben der Supervision von Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PP, KiJu) ist es auch möglich als Lehrer*innen, Erzieher*innen oder als Wohngruppenteam Fall-Supervision zu erhalten.
SchließenWir sind drei Psychotherapeutinnen mit unterschiedlichen Behandlungsschwerpunkten. Diese möchten wir nutzen, um in einer Praxisgemeinschaft mit drei Einzelpraxen eine Versorgung über die Lebensspanne anzubieten.
Kontakt aufnehmenPsychologische Psychotherapeutin (VT) Kinder- und Jugendlichen- psychotherapeutin (ZQ), Supervisorin
Kinder – und Jugendlichen- psychotherapeutin (VT), Supervisorin
BERUFLICHE TÄTIGKEITEN
Selbständig in eigener Praxis
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin im Kinder- und Jugendlichen Institut für Psychotherapieausbildung (KJ-IPAM) der Philipps-Universität Marburg
Ambulanzleiterin der Hochschulambulanz für Kinder und Jugendliche (KJ-PAM) der Philipps-Universität Marburg
Diplompsychologin und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in einer Praxis von einer Kinder- und Jugendpsychiaterin
Wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie Marburg (mit Elternzeitunterbrechungen)
Wissenschaftliche Angestellte des Forschungsprojektes „Störungen der endogenen Schmerzinhibition bei Patientinnen mit einer menstruellen Migräne“ der Otto-Friedrich Universität Bamberg
Diplom Psychologin in der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie Lahnhöhe
QUALIFIKATIONEN UND WEITERE TÄTIGKEITEN
Bestellung zum Mitglied einer Prüfungskommission zum Mündlichen Teil der Staatlichen Prüfung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) durch das Hessische Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen bzw. das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege
Fortbildung zur Supervisorin, Goethe Universität Frankfurt/ Main
Dozentin an Ausbildungsinstituten für Kinder- und Jugendlichen Psychotherapie
Approbation als KJP durch Hess. Landesprüfungs- u. Untersuchungsamt für i. Ges.wesen
Dissertation an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Erforderliche Qualifikation zum Erhalt der Abrechnungsgenehmigung für Gruppenpsychotherapie
Studium der Psychologie (Diplom Psychologin)
Kinder – und Jugendlichen- psychotherapeutin (VT), Supervisorin
Berufliche Tätigkeiten
Qualifikationen und weitere Tätigkeiten
Nach Anmeldung erfolgt ein Erstgespräch. In diesem werden Informationen über den Vorstellungsanlass und das Belastungserleben erfragt. Es besteht zudem in diesem Termin die Möglichkeit, uns, unsere Praxis und unsere Arbeitsweise kennenzulernen. In den sich anschließenden probatorischen Sitzungen erfolgt eine diagnostische Abklärung. Im Anschluss werden Therapieziele festgelegt und ein Behandlungsplan erstellt. Nach einer Bewilligung durch die Krankenkasse kann die Therapie entlang der individuellen Ziele beginnen.
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse auf und fragen Sie diese, unter welchen Voraussetzungen sie die Kosten einer Behandlung in der Privatpraxis übernehmen würde.
Unserer Erfahrung nach übernehmen gesetzliche Versicherungen die Kosten einer Psychotherapie, die in einer Privatpraxis durchgeführt wird, nicht ohne ein Kostenerstattungsverfahren. Was dies bedeutet und welche Schritte konkret notwendig sind, ist im Folgenden zusammengefasst:
Sie vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch in unserer Praxis, um uns als Behandlerinnen kennen zu lernen. Die Kosten dieses Erstgesprächs müssen Sie selbst übernehmen. Nach dem Gespräch erhalten Sie eine Bescheinigung darüber, dass bei Kostenübernahme durch die Krankenkasse ein zeitnaher Behandlungsbeginn in der Praxis möglich ist.
Für die Kostenerstattung muss zudem die Dringlichkeit einer Psychotherapie durch eine Kollegin/einen Kollegen mit Kassensitz bescheinigt werden. Dazu muss eine 50-minütige psychotherapeutische Sprechstunde bei einem niedergelassenen Therapeuten/ einer Therapeutin mit GKV Zulassung aufgesucht werden. Die Kosten für diese werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Nach dem Gespräch wird von dem Kollegen/ der Kollegin ein Formular (PTV-11) ausgefüllt.
Weiterhin wichtig für das Kostenerstattungsverfahren ist der Nachweis, dass trotz angemessener Bemühungen kein zeit- und wohnortnaher Therapieplatz bei einer durch die Kasse zugelassenen Psychotherapeut*in gefunden wurde (angemessene Wartezeit 6-12 Wochen). Einige gesetzliche Krankenkassen fordern, dass hierfür auch der Patientenservice 116117 der Kassenärztlichen Vereinigung zur Terminvermittlung kontaktiert wurde. Bitte protokollieren Sie diesen Anruf. Kontaktieren Sie daraufhin am besten 5 bis 10 Psychotherapeut*innen und notieren Sie die voraussichtliche Wartezeiten und Absagen.
Wenn alle Nachweise erbracht sind, kann nun der Antrag auf Kostenerstattung eingereicht werden. Die Krankenkassen haben fünf Wochen Zeit, den Antrag zu bearbeiten. Reagieren Sie innerhalb dieser Frist nicht, gilt der Antrag als genehmigt (§13 Absatz 3a SGB V).
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie in einer Privatpraxis. Informieren Sie sich vor Aufnahme der Behandlung bei Ihrer Krankenversicherung, ob psychotherapeutische Leistungen übernommen werden, welches Stundenkontingent erstattet wird, ob es spezielle Konditionen gibt und ob vor Beginn der Therapie ein gutachterlicher Bericht erstellt werden muss. Unser Honorar bemisst sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP), soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.
Selbstzahler können auf Wunsch einen Behandlungsvertrag mit uns schließen, ohne dass die Inanspruchnahme einer Psychotherapie gegenüber der Krankenversicherung aktenkundig wird. Weiterhin sind Beratung/ Coaching sowie Paartherapie keine Leistung der Krankenversicherungen und müssen demnach selbst getragen werden. Die Kosten pro Sitzung richten sich ebenfalls nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen).
Kontakt kann über das Kontaktformular, per Email oder telefonisch aufgenommen werden.
Praxis am Sonnenhof, Gießenerstraße 16b, 35043 Marburg
info@praxis-am-sonnenhof.de
06421-9828928